Ab wann darf sich Christoph Blocher Alt-Bundesrat nennen?

Nein nein, ich beschäftige mich nicht mehr mit den Bundesrats-Wahlen, bereits abgehakt. Ich beschäftige mich lieber mit den praktischen Dingen. Und da bin ich auf eine wichtige Frage gestossen: Ab wann darf sich Christoph Blocher Alt-Bundesrat nennen? Ab gestern, ab heute oder erst ab 1.1.2008?
Gerade Silvia Blocher wird mir dankbar sein, wenn ich den Nenn-Status ihres Götter-Gatten ergründe. Sie möchte in diesen Tagen Weihnachtskärtli verschicken und weiss halt noch nicht, wie Aussenstehende ihren Christoph nennen sollen. Zudem: Ab wann sollen ihre Kaffeekränzchen-Freundinnen sie mit Frau Alt-Bundesrätin Blocher ansprechen?

Ich bin natürlich noch auf weitere Fragen gestossen, welche die Tätigkeiten von Herrn Bundesrat oder Herr Alt-Bundesrat Blocher betreffen:
Muss er bis Ende Jahr als Bundesrat arbeiten, oder darf er morgen schon als Oppositionspolitiker arbeiten?

Kriegt er bereits schon morgen die Bundesrats-Rente oder kann er bis Ende Jahr das volle Gehalt eines Bundesrates beziehen?

Bekommt er als Oppositionspolitiker eigentlich auch Lohn? Bei wem ist er denn da angestellt? Beim Volk? Muss das Volk ihm fortan den Lohn bezahlen? Wieviel dürfte das denn sein?
Ist vorgesehen, diesen Betrag (z.B. 1 Fr. pro Steuerzahler, ist ja nicht viel) per Bundessteuer einzutreiben? Oder doch eher zusammen mit der CO2-Abgabe (auf fossile Brennstoffe), die im Januar 2008 eingeführt wird?

Sie sehen: Es sind noch viele Fragen zu klären. Wie gesagt, Herr und Frau Blocher sind sicher froh darum, wenn dies möglichst schnell geschieht.

feldwaldwiesenblogger

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