Ausschaffungsinitiative und kriminelle Nordafrikaner

Heute fielen mir im «20 Minuten» gleich zwei Artikel auf. Einerseits die «Zwei Varianten zur Ausschaffungsinitiative», …

… andererseits «Bei uns herrscht höchste Alarmstufe». Gemeint sind hier die kriminellen nordafrikanischen Flüchtlinge…

Eigentlich haben beide Artikel inhaltlich nichts miteinander zu tun. Aber thematisch natürlich schon.
Man erinnere sich: Der Bundesrat tut sich enorm schwer, bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative. Scheinbar könnte sie (die Initiative) bei einigen Punkten zu Menschenrechtsverletzungen führen…

Im Gegenzug die kriminellen Nordafrikaner, welche z.B. in Freiburg bereits eine Sondereinheit der Polizei nötig machen…

Jetzt stellt sich hier die Frage: Wer von beiden verletzt den anderen mehr?

a) Verletzt die Schweiz tatsächlich die kriminellen nordafrikanische Flüchtlinge menschenrechtsmässig, wenn sie sie ausschafft, nach dem sie wiederholt kriminell geworden sind?

oder:

b) Verletzen uns die kriminellen Nordafrikaner auch, in dem sie uns beklauen, körperlich attackieren und in gewissen Gebieten die Bürger in Angst und Schrecken versetzen?

Was wiegt in dem Fall nun schwerer?

Jetzt kann mir kommen wer will, vom ultra-linken bis zum extrem-rechten: Für mich ist die Antwort hier klar. Kriminelle Ausländer, seien es nun Asylanten oder bereits solche mit Aufenthaltsbewilligung, gehören ausgeschafft, wenn sie wiederholt und massiv gegen unsere Gesetzte verstossen. Basta!

Was ist denn das für ein Völkerrecht, welches nicht mal mehr den anständigen Bürger schützt. Aber jene kriminellen Subjekte schützen möchte, welche tun und lassen, was Gott verboten hat. Das ist ja absurd!

Ich weiss, das liest sich für gewisse Leute ein wenig polemisch. Es ist aber alles andere als rassistisch oder hetzend gemeint. Im Gegenteil: Ich nehme die bestens integrierten Ausländer in Schutz, und möchte sie vor Übergriffen geschützt wissen. Übergriffe, die stattfinden werden, wenn gewisse Bürger einfach die Schnauze von kriminellen Asylanten gestrichen voll haben, und auf die falschen losgehen könnten.

Zudem: Ich spreche sicher auch für all jene, welche bereits ihre negativen Erfahrungen mit den besagten Nordafrikanern gemacht haben.

Ich rate dem Bundesrat und dem Parlament deshalb dringend, die Ausschaffungsinitiative vernünftig und in einer angemessenen Zeit umzusetzen.
Denn: Völkerrecht herrscht dort, wo jedem Volk (Schweizer und Ausländer) zu ihrem Recht verholfen wird, EU-Freizügigkeitsabkommen hin oder her. Denn in diesen Punkten nimmt’s Bundesbern einfach «bünzlig» exakt, fast buchstabengetreu. Das tun unsere «lieben» Nachbarstaaten garantiert nicht!

feldwaldwiesenblogger

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