BLICK sichert sich „Online-Bewegtbildrechte“ an Schwingfesten – Was bedeutet dies zum Beispiel für den „Schlussgangfilmer“?

Bei Blick.ch konnte man vorgestern, am 22. März, folgende Zeilen lesen:
„Die Blick-Gruppe sichert sich exklusive Online-Bewegtbildrechte an Schwingfesten. Der Verband freut sich. Die Blick-Gruppe baut die Berichterstattung im Schwingen massiv aus. Die beliebten Internet-Videoclips über die Teilverbands-, Bergkranz-, Kantonal- und Gauverbandsschwingfeste werden erweitert. Für die neue Saison sind auch exklusive 360-Grad-Videos und Live-Streamings in Planung. Schwing-Reporter Marcel Perren wird die Sendungen jeweils mit einem Experten moderieren.

Fakt ist: Der Schwing-Sport boomt, die Fans strömen auf die Plätze, die Medienpräsenz ist riesig.

Paul Vogel, Obmann des Schwingerverbandes ESV, sagt: «Es ist Aufgabe des ESV, Schwinger und Zuschauer vor den zunehmenden Zahlen von Fotografen und Kameraleuten auf dem Schwingplatz zu schützen. Der ESV ist überzeugt, mit dem Vertrag mit der Blick-Gruppe einen Schritt in die Richtung zur Zufriedenheit aller Beteiligten unterzeichnet zu haben.»

Für den Blick hat das Schwingen seit vielen Jahren eine enorme Bedeutung. «Die gelebte Tradition und die Werte, für die der Nationalsport steht, passen perfekt zu uns», sagt Sportchef Felix Bingesser.“

Nachdem die Meldung bei mir reintickerte, machte ich gleich einen Eintrag auf „meinem“ Schwinger-Blog. Dabei verlinkte ich die entsprechende Ringier-Mitteilung in einen Post, mit folgendem Titel:
Gesehen bei Ringier: Blick-Gruppe sichert sich exklusive Online-Bewegtbildrechte an Schwingfesten

schlussgangfilmer
Schlussgangfilmer Jakob Niederberger (links) und Adrian Laimbacher
Bildquelle: schlussgangfilmer

Schon bald folgten zwei besorgte Kommentare zum Eintrag. Eine Schwingfreundin schrieb: „Ich weiss nicht so recht, was ich davon halten soll. Was heisst in diesem Fall «Exklusivrecht»? Was für Konsequenzen hat das für unseren «Schlussgangfilmer»?“

Etwas später folgte ein Statement eines anderen Schwingerfans: „Bedaure diesen Entscheid ausserordentlich! Der Schwingsport wird nun definitiv boulevardisiert. Ebenfalls habe ich Zweifel, betreffend der Kompetenz und Objektivität von MWP. Erinnere mich sehr gut an seinen Verriss von Kilian Wenger als schlechtesten König aller Zeiten in der Saison nach seinem Titel….. Und schliesslich wäre es ausserordentlich schade, wenn der Schlussgangfilmer einmal mehr abgesägt würde!“

Ich machte mir schon vor diesen beiden Kommentaren so meine Gedanken. Erst recht, als ich die Zeilen der beiden Schwingerfreunde las. Deshalb entschloss ich mich, eine Email an Ringier, den Blicksport-Chef Felix Bingesser und den erwähnten MWP, Marcel W. Perren, zu schreiben.
Darin formulierte ich folgende Fragen: „Hat das wegen der von der «Blick-Gruppe exklusiv gesicherten Online-Bewegtbildrechte an Schwingfesten» irgendwelche Konsequenzen für den «Schlussgangfilmer», wenn er seine selber gemachten Filme von den Schwingfesten auf seiner Homepage online stellt? Oder wenn das andere Schwingfestbesucher tun möchten?“

Keiner der feinen Herren hat bis dato geantwortet. Die haben halt so viel Wichtigeres zu tun…
Nun gut: Keine Antwort ist auch eine Antwort. Selbstverständlich darf der „Schlussgangfilmer“ weiterhin an den Schwingfesten filmen und seine „bewegten Bilder“ auf seine Homepage stellen.

marcel perren
Marcel W. Perren, Schwing-Reporter vom BLICK
Bildquelle: blick.ch

Es ist eigentlich wie immer beim Sport: Ist ein Klub oder eine Sportart gerade „in“, sind die „Mode-Fans“ auch nicht weit. Der Schwingsport bleibt davor auch nicht verschont. Klar: Die Grossanlässe leben von den Zig-tausend Zuschauern, deren Eintritts- und Sponsorengeldern. Bei diesen Mega-Events wollen viele ein möglichst grosses Stück vom Kuchen und Geldsegen abbekommen. So auch der BLICK, neuerdings mit seinen „Online-Bewegtbildrechten“. Da sind dann die Heinzelmännchen wie der „Schlussgangfilmer“ nicht mehr erwünscht.

Besucht man aber eines der gut 100 Rangschwingfeste, sind die „Mode-Fans“ und der BLICK plötzlich nicht mehr anzutreffen. Hier spürt man zudem auch, dass der Schwingsport nicht unbedingt so extrem boomt, wie uns das die „grossen“ Medien dauernd weismachen wollen. Denn in vielen Klubs sind die Zahlen der Aktiven am Stagnieren, und es besteht ein dauernder Kampf um die Jungschwinger. Damit hier nicht ein grosser Schwund einsetzt. Die Nordostschweiz ist nämlich diesbezüglich nicht mehr nur auf Rosen gebettet, die Nordwestschweiz lebt sowieso meistens von ein paar überragenden Einzelkämpfern und der Südwestschweizer Verband kämpft meist verzweifelt um den Anschluss.

Wirklich toll präsentieren sich nur der Innerschweizer und der Berner Verband. Hier sind auch die meisten „Überschwinger“ anzutreffen, um welche sich Marcel Perren gerne bemüht. Dieser berichtet an den „Mega-Anlässen“ auch so, wie wenn er auf dem Fussballplatz stehen würde. Seine Berichte strotzen hinterher von so Kraftausdrücken wie dem „Atom-Kurz“ oder „Dream-Boy“. Eine Sprache, die dem Schwingsport und seinen Freunden nicht gerecht wird. Da lobe ich mir die seriöse Berichterstattung vom SCHLUSSGANG, der Schwingerzeitung, von schwingenonline.ch oder vielleicht auch vom Schwinger-Blog.

Böse Zungen haben nämlich auch schon behauptet, dass dem Perren seine Frisur wichtiger ist, als eine seriöse Berichterstattung. Mir kam zudem zu Ohren, wie er Aussagen von Schwingern komplett ins Gegenteil verdrehte und eine „Story“ daraus machte, dass es einem grauste. Ein richtiger „Mode-Fan“ eben, und neuerdings darf er sich bei den „grossen“ Schwingfesten „exklusiv“ mit Kamera und Mikrofon austoben, wie es ihm grad beliebt.

Wirklich unter uns sind wir „Schwingerfreunde“ bei den Rangschwingfesten. Bei den tollen Kranzfesten mit den bösesten der Bösen sind eben auch die anderen anzutreffen. Soll der BLICK seine „bewegten Bilder“ machen, mir soll’s egal sein. Richtig sauer werden ich und andere Schwingerfreunde aber dann, wenn der „Schlussgangfilmer“ bei den „grossen Festen“ nicht mehr filmen darf. Ich hoffe, dass es nicht so weit kommen wird. Denn dem Eidgenössischen Schwingerverband sollte klar sein, dass die Basis an den Rangschwingfesten anzutreffen ist. Denn die machen die harte und zähe Knochenarbeit. Nicht die Mode-Fans an den „Big Events“!

feldwaldwiesenblogger

3 Gedanken zu “BLICK sichert sich „Online-Bewegtbildrechte“ an Schwingfesten – Was bedeutet dies zum Beispiel für den „Schlussgangfilmer“?

  1. Ursula Ryser schreibt:

    Ein sehr guter Beitrag. Obwohl ich die Kompetenz von Marcel Perren sehr anzweifle, hat er aus der Sicht von Ringier einen guten Job gemacht. (Wenn man davon ausgeht, dass er den Vertrag mit dem ESV eingefädelt hat). Deshalb ist es wichtig, dass nun vorallem die Aktivschwinger, die Vereine und die Kantonalverbände ihre Meinung beim ESV äussern und sich bei Bedarf für den Schlussgangfilmer einsetzen.

  2. Beat Ryser schreibt:

    Bin absolut Deiner Meinung, Bravo! Dieser sich selbst darstellende Blick Reporter reiht sich lückenlos in die Reihe der «Cüpli-Schwing-Fans» ein.

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