Das berühmte Muotithaler Bar Fäscht darf sich nicht mehr Flätthüntschsauft nennen


(Bildquelle: https://www.facebook.com/events/201437630000511)

Diese schönen Schilder sind zurzeit an unseren Strassen in Muotathal, Schwyz und wo weiss ich noch wo (Bisisthal?) anzutreffen. Der geneigte Leser fragt sich jetzt: Da gab es doch einst das «Flätthüntschsauft-Barfest» am selben Datum (erster Samstag im November) und am selben Ort. Wieso um Himmels Willen wird jetzt aber auf die schöne Namensgebung «Flätthüntschsauft» verzichtet?

Nun, wie mir zu Ohren kam, gibt es da einen ganz einfachen Grund: Das alte Organisationskomitee (OK) trat nach dem letzten Flätthüntschsauft-Fest im vergangenen Jahr zurück. Ein neues festwilliges OK bildete sich, um die Tradition eines Barfestes im Muotathal weiter zu führen. Der Witz war jetzt nun, dass die alte Truppe der neuen verbot, den Namen Flätthüntschsauft weiter zu verwenden.

Das machte mich dann allerdings stutzig. Ich fragte mich sogleich: Haben diese werten Herren den Namen seinerseits für ihr Barfest eigentlich schützen lassen? Ich vermute mal Nein.

Hier muss ich eine Klammer einschieben: Ich muss vorausschicken, dass ich zu diesem Thema nur Internet-Recherchen angestellt, und keine Betroffenen vom alten oder neuen Barfest-OK befragt habe. Womöglich stimmen eventuell nicht alle Fakten, und sind nur Vermutungen meinerseits.

Weiter im «Recherche-Text»: In der Vergangenheit habe ich nie ein umrundetes C hinter dem Flätthüntschsauft erblickt. Dies lässt nämlich sofort erkennen, dass etwas urheberrechtlich geschützt wurde.


(Quelle: www.copyright.ch)

In obiger Erklärung steht: Unter Urheberrecht versteht man „immaterielle Eigentumsrechte“ an kreativen geistigen Schöpfungen.
Demzufolge müsste Flätthünschsauft eine kreative geistige Schöpfung sein, wenn es denn nach Schweizer Recht geschützt wäre. Um dies zu erkennen, dass dies unmöglich der Fall sein kann, muss ich nicht Jurist, sondern Muotathaler sein.

Denn: Flätthüntschsauft ist keine kreative geistige Schöpfung, sondern setzt sich aus den drei Muotathaler Mundartwörtern flätt, hüntsch und sauft zusammen. Das «Kreative» daran ist höchstens, dass hintereinander Setzen dieser drei Worte.

Aber nicht mal das ist eine eigene «geistige Schöpfung» wie ein Klick auf folgenden Link verrät: Flätthüntschsauft


(Quelle: www.muotathal.ch)

Das alte OK hat bezüglich dieser Wortklauberei um Flätthüntschsauft «geräubert». Es ist also ganz klar keine eigene kreative geistige Schöpfung, sondern eher ein «geistiger Diebstahl» aus dem Muotathaler Mundart-Wörterbuch von Kaplan Alois Gwerder.

Diese ganze Geschichte um den Namensverbot von Flätthüntschsauft habe ich nun in wenigen Zeilen entkräftet. Das neue OK dürfte also ohne Weiteres ihr Barfest weiterhin Flätthüntschsauft nennen, ohne dass es Schwierigkeiten geben könnte.

Ich vermute einfach mal, dass sie es leid waren, mit dem alten OK und deren Häuptlingen um deren «geistigen Diebstahl» zu streiten. Zu blöde und absurd erschien ihnen wahrscheinlich die ganze Situation, dass sie das Fest einfach nun so nennen, was es von seit Beginn weg eigentlich schon immer war: Ein «hundsgewöhnliches» Barfest, nicht mehr und nicht weniger.

Aber es gibt halt immer wieder Leute, die meinen, sie haben die Weisheit einerseits mit den Löffeln gefressen und andererseits noch gepachtet. Diese Kombination macht die Menschen gerne egoistisch, gierig und unvernünftig.

Ich meinerseits hätte mich wahrscheinlich gerne auf diesen Spass eingelassen, ob ich jetzt Flätthüntschsauft verwenden darf oder nicht. Mir können diese Herren sowieso nichts anhaben, denn ich jongliere lieber mit den geschriebenen Worten, als mich mit solchen Streitereien auseinander setzen zu müssen.

Meine Wenigkeit verwendet den Begriff flätthüntschsauft gerne auch auf Twitter. Dabei brauche ich niemanden zu fragen, ob ich das darf oder nicht. Denn ich missbrauche kein geschütztes geistiges Eigentum. Viel mehr verwende ich gerne geistiges Eigentum aus dem vielseitigen Muotathaler Mundart-Wortschatz, damit dieses Kulturgut nicht verloren geht.

Das hat das alte OK leider nicht als solches erkannt. Sie haben sich selber aus dem Muotathaler Mundart-Wortschatz bedient und Profit daraus geschlagen. Dies hingegen mögen sie scheinbar dem neuen OK nicht gönnen. Solches Verhalten darf man meines Erachtens getrost als «kleinkariertes Füdlibürgertum» bezeichnen.

Dem neuen OK des nun heissenden «Muotithaler Bar Fäscht» wünsche ich trotzdem viel Erfolg und ein tolles Fest am 2. November in der Mehrzweckhalle Stumpenmatt!

feldwaldwiesenblogger

5 Gedanken zu “Das berühmte Muotithaler Bar Fäscht darf sich nicht mehr Flätthüntschsauft nennen

  1. Fässler schreibt:

    werter feldwaldwiesenblogger,
    leider muss ich dich korrigieren, ich habe zwar nichts mit dem alten OK zu tun, aber habe einiges mitbekommen. und die marke «flätthüntschsauft» ist im schweizerischen markenregister registriert und als marke geschützt.
    den rest lasse ich dich gerne selber besser recherchieren.
    fässler

  2. Fässler schreibt:

    werter feldwaldwiesenblogger,
    leider muss ich dich korrigieren, ich habe zwar nichts mit dem alten OK zu tun, aber habe einiges mitbekommen. und die marke «flätthüntschsauft» ist im schweizerischen markenregister registriert und als marke geschützt.
    den rest lasse ich dich gerne selber besser recherchieren.
    fässler

  3. Fässler schreibt:

    werter feldwaldwiesenblogger,
    leider muss ich dich korrigieren, ich habe zwar nichts mit dem alten OK zu tun, aber habe einiges mitbekommen. und die marke «flätthüntschsauft» ist im schweizerischen markenregister registriert und als marke geschützt.
    den rest lasse ich dich gerne selber besser recherchieren.
    fässler

  4. Fässler schreibt:

    werter feldwaldwiesenblogger,
    leider muss ich dich korrigieren, ich habe zwar nichts mit dem alten OK zu tun, aber habe einiges mitbekommen. und die marke «flätthüntschsauft» ist im schweizerischen markenregister registriert und als marke geschützt.
    den rest lasse ich dich gerne selber besser recherchieren.
    fässler

  5. Fässler schreibt:

    werter feldwaldwiesenblogger,
    leider muss ich dich korrigieren, ich habe zwar nichts mit dem alten OK zu tun, aber habe einiges mitbekommen. und die marke «flätthüntschsauft» ist im schweizerischen markenregister registriert und als marke geschützt.
    den rest lasse ich dich gerne selber besser recherchieren.
    fässler

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