Das Institut für Geistiges Eigentum antwortete mir gestern betreffs «flätthüntschsauft»

Man erinnere sich an zwei Blogeinträge von mir: Das berühmte Muotithaler Bar Fäscht darf sich nicht mehr Flätthüntschsauft nennen und Meine Recherchen zu «flätthüntschsauft».

Darin ging es um die Namensgebung «flätthüntschsauft», wie das Muätithaler Bar Fäscht bis vor einem Jahr hiess. Das alte OK trat ab und verbot dem neuen «flätthüntschsauft» weiter als Namen für das Barfest zu verwenden.
Mich interessierte dann, ob die Aneinanderreihung von diesen drei urchigen Muotathaler Mundartworten erstens geschützt wurde, zweitens eine «kreative geistige Schöpfung» ist und drittens gar von Kaplan Alois Gwerder «gestohlen» wurde.

Ich schrieb in einer Email unter anderem folgendes dem Institut für Geistiges Eigentum (IGE):

War dieses Vorgehen wirklich rechtens, resp. war das kein Diebstahl von geistigem Eigentum von Kaplan Alois Gwerder?
Haben die Herren um Mister X das bei der Markenregistrierung oder bei Ihnen, dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, vorgängig prüfen lassen?
Wenn nun solche unschönen Dinge an den Tag kommen, hat man dann auch die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, resp. kann man erreichen, dass der Begriff «Flätthünschsauft» wieder aus der Markenregistrierung gestrichen wird?

Diese Zeilen schrieb ich am 29. Oktober ans IGE. Seither floss relativ viel Wasser die Muota hinunter, aber Antwort vom Institut für Geistiges Eigentum kam keine.
Ich rechnete eigentlich nicht mehr damit, bis gestern mein iPhone ein freudiges Zeichen von sich gab. Im Email-Eingangsordner landete elektronische Post von Herrn Lüthi vom IGE.


(Bildquelle: de.wikipedia.org)

Sehr geehrter feldwaldwiesenblogger

Besten Dank für Ihre Anfrage. Wir bitten Sie, die späte Antwort zu entschuldigen.

Tatsächlich ist „flätthüntschsauft“ als Marke Nr. 535566 im Schweizerischen Markenregister eingetragen (vgl. www.swissreg.ch -> Marken -> Wortlaut der Marke -> „flätthüntschsauft“).

Das Markenrecht verleiht dem Inhaber das ausschliessliche Recht, die Marke zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen zu gebrauchen, für die sie beansprucht wird (vgl. Art. 13 MSchG). „flätthüntschsauft“ wird gemäss dem Markenregister für Waren und Dienstleistungen der Klasse 18 (Taschen), 25 (Bekleidungsstücke) und 41 (Durchführung von Live-Veranstaltungen; Partyveranstaltungen; Unterhaltung) beansprucht. Mit anderen Worten kann der Inhaber dieser Marke anderen verbieten, entsprechende Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Die Löschung einer Marke erfolgt, wenn (a) der Inhaber einer Marke dies beantragt, (b) die Eintragung innerhalb der vorgesehenen Fristen nicht verlängert wird oder (c) die Eintragung durch einen rechtskräftigen Widerspruchsentscheid widerrufen (d.h. wenn der Inhaber einer älteren Marke erfolgreich eine Verwechslungsgefahr mit seiner Marke geltend macht) oder (d) durch ein rechtskräftiges richterliches Urteil nichtig erklärt wird.

Das Urheberrecht schützt Werke, d.h. geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben. Ob der Begriff „flätthüntschsauft“ ein Werk darstellt und vom Urheberrecht geschützt ist, kann nur ein Richter im Streitfall abschliessend entscheiden.

Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten:
1. Ob der Begriff „flätthüntschsauft“ urheberrechtlich geschützt ist und Kaplan Alois Gwerder Urheberrechte geltend machen kann, kann nur ein Gericht im Streitfall entscheiden. Das Eidg. Institut hat nicht die Kompetenz, solche Entscheide zu fällen.
2. Bei der Markeneintragung findet keine Prüfung statt, ob ein Zeichen urheberrechtlich geschützt ist (eine solche Prüfung wäre auch schwierig, da es kein Register für urheberrechtlich geschützte Werke gibt).
3. Möglich wäre eine Nichtigkeitsklage (Art. 52 MSchG), mit der der Kläger die Nichtigkeit einer eingetragenen Marke geltend machen kann. Ein Nichtigkeitsgrund könnte beispielsweise sein, dass der Begriff Gemeingut darstellt (vgl. Art. 2 lit. a MSchG). Der Kläger muss vor Gericht ausserdem nachweisen, dass er ein Interesse an der Löschung der Marke hat (es braucht ein sogenanntes schutzwürdiges Interesse).

Ich hoffe, Ihnen damit zu dienen; für allfällige Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

Mit freundlichen Grüssen, Lukas Lüthi

Ich bedankte mich bei Herrn Lüthi, welcher beim IGE als Rechtsanwalt bei der Abteilung für Recht und Internationales tätig ist, für die ausführliche Antwort.

Wie es halt so im Leben geht: Entscheidende Dinge betreffs Recht und deren Sprechung laufen über Rechtsanwälte, Paragrafen und schliesslich über Gerichte ab.
Ich mag diesen Dingen nicht weiter nachgehen, da daraus nur viel Mühe und Ärger entstehen kann. Zudem verstehe ich davon so viel wie eine Frau vom Wetterschmöcken…

Folgendes Fazit erlaube ich mir aus meinen Überlegungen und meinem Email-Verkehr mit der Markenregistrierung und dem Institut für Geistiges Eigentum zu ziehen:
1. Die Herren um Mister X haben alles richtig gemacht, um mit dem geschützten Namen «flätthüntschsauft» ordentlich Kasse zu machen (Taschen, Kleidungsstücke und Partyveranstaltungen).
2. Rechtlich gesehen ist sicher alles in Ordnung, moralisch gesehen aber wohl kaum. Mit den drei urchigen Muotathaler Wörtern flätt, hüntsch und sauft betrieben sie «Schindluderei» und «räuberten» bei Kaplan Alois Gwerder geistiges Eigentum. Denn man findet bei seinen Unterlagen die Namensreihenfolge «flätthüntschsauft», welche nicht Mister X und seine Kollegen «erfanden». Zudem: Einen älteren Herrn übers Ohr zu hauen ist nicht unbedingt die feine englische Art.

Als Abschluss meines heutigen Blogbeitrages habe ich noch ein schönes Bild zum IGE, dem Institut für Geistiges Eigentum, gefunden.


(Bildquelle: flickr.com)

Als Erklärung fand ich dazu folgendes im Internet:

Zur Jubiläumsausstellung präsentiert sich das Institut für Geistiges Eigentum im Loebschaufenster. Seit 125 Jahren begleitet das IGE Schweizer Produkte von ihrer Erfindung bis zum Kaufentscheid. In unseren Schaufenstern erfahren Sie anhand von Loeb Produkten welche Rolle Patente, Marken, Design und Urheberrechte in diesem Prozess spielen.
(Quelle: www.loeb.ch)

feldwaldwiesenblogger

6 Gedanken zu “Das Institut für Geistiges Eigentum antwortete mir gestern betreffs «flätthüntschsauft»

  1. fässler schreibt:

    Hallo feldwaldwiesenblogger
    besten Dank für deine Recherchen zu diesem interessanten Thema. Due hast jetzt die rechtliche Seite aufgezeigt, und da denke ich würde es zu weit gehen weiterzumachen. Aber weshalb ich dir eigentlich beim ersten Artikel einen Kommentar schrieb, hast du nicht ganz begriffen. Denn es gab einen einfachen oder zweifachen Grund, weshalb der Name nicht weitergegeben wurde, und für das hättest du nur die Betroffenen, von dir als die Herren um Mister X genannt, fragen müssen. Vielleicht hätten sie dir eine Antwort gegeben. Denn ich denke unter den gleichen Voraussetzungen oder Ansichten der ganzen Sachlage, hättest du auch ähnlich entschieden. Oder spricht da vielleicht ein wenig der Neid?
    Ich wünsche dir noch einen schönen Tag, und es ist immer wieder Interessant ab und zu deine Blogs zu lesen.
    Gruss fässler

  2. fässler schreibt:

    Hallo feldwaldwiesenblogger
    besten Dank für deine Recherchen zu diesem interessanten Thema. Due hast jetzt die rechtliche Seite aufgezeigt, und da denke ich würde es zu weit gehen weiterzumachen. Aber weshalb ich dir eigentlich beim ersten Artikel einen Kommentar schrieb, hast du nicht ganz begriffen. Denn es gab einen einfachen oder zweifachen Grund, weshalb der Name nicht weitergegeben wurde, und für das hättest du nur die Betroffenen, von dir als die Herren um Mister X genannt, fragen müssen. Vielleicht hätten sie dir eine Antwort gegeben. Denn ich denke unter den gleichen Voraussetzungen oder Ansichten der ganzen Sachlage, hättest du auch ähnlich entschieden. Oder spricht da vielleicht ein wenig der Neid?
    Ich wünsche dir noch einen schönen Tag, und es ist immer wieder Interessant ab und zu deine Blogs zu lesen.
    Gruss fässler

  3. fässler schreibt:

    Hallo feldwaldwiesenblogger
    besten Dank für deine Recherchen zu diesem interessanten Thema. Due hast jetzt die rechtliche Seite aufgezeigt, und da denke ich würde es zu weit gehen weiterzumachen. Aber weshalb ich dir eigentlich beim ersten Artikel einen Kommentar schrieb, hast du nicht ganz begriffen. Denn es gab einen einfachen oder zweifachen Grund, weshalb der Name nicht weitergegeben wurde, und für das hättest du nur die Betroffenen, von dir als die Herren um Mister X genannt, fragen müssen. Vielleicht hätten sie dir eine Antwort gegeben. Denn ich denke unter den gleichen Voraussetzungen oder Ansichten der ganzen Sachlage, hättest du auch ähnlich entschieden. Oder spricht da vielleicht ein wenig der Neid?
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    Gruss fässler

  4. fässler schreibt:

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    besten Dank für deine Recherchen zu diesem interessanten Thema. Due hast jetzt die rechtliche Seite aufgezeigt, und da denke ich würde es zu weit gehen weiterzumachen. Aber weshalb ich dir eigentlich beim ersten Artikel einen Kommentar schrieb, hast du nicht ganz begriffen. Denn es gab einen einfachen oder zweifachen Grund, weshalb der Name nicht weitergegeben wurde, und für das hättest du nur die Betroffenen, von dir als die Herren um Mister X genannt, fragen müssen. Vielleicht hätten sie dir eine Antwort gegeben. Denn ich denke unter den gleichen Voraussetzungen oder Ansichten der ganzen Sachlage, hättest du auch ähnlich entschieden. Oder spricht da vielleicht ein wenig der Neid?
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    Gruss fässler

  5. fässler schreibt:

    Hallo feldwaldwiesenblogger
    besten Dank für deine Recherchen zu diesem interessanten Thema. Due hast jetzt die rechtliche Seite aufgezeigt, und da denke ich würde es zu weit gehen weiterzumachen. Aber weshalb ich dir eigentlich beim ersten Artikel einen Kommentar schrieb, hast du nicht ganz begriffen. Denn es gab einen einfachen oder zweifachen Grund, weshalb der Name nicht weitergegeben wurde, und für das hättest du nur die Betroffenen, von dir als die Herren um Mister X genannt, fragen müssen. Vielleicht hätten sie dir eine Antwort gegeben. Denn ich denke unter den gleichen Voraussetzungen oder Ansichten der ganzen Sachlage, hättest du auch ähnlich entschieden. Oder spricht da vielleicht ein wenig der Neid?
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    Gruss fässler

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