Meine Recherchen zu «flätthüntschsauft»

Am letzten Sonntag verfasste ich einen Blogbeitrag mit dem Titel «Das berühmte Muotithaler Bar Fäscht darf sich nicht mehr Flätthüntschsauft nennen«. Ich machte darin ein paar grundsätzliche Gedanken zur Namensgebung «flätthüntschsauft», und ob dies eigentlich von Seiten des alten Muotathaler Barfest-OK’s rechtens sei, diesen Namen dem neuen OK zu verbieten.
Ich wollte es nach diesem Beitrag dann eigentlich auf sich beruhen lassen. Da folgte jedoch am 28.10.2013 folgender Kommentar zum erwähnten Blogeintrag:

werter feldwaldwiesenblogger,
leider muss ich dich korrigieren, ich habe zwar nichts mit dem alten OK zu tun, aber habe einiges mitbekommen. und die marke «flätthüntschsauft» ist im schweizerischen markenregister registriert und als marke geschützt.
den rest lasse ich dich gerne selber besser recherchieren.

Ich war sofort hellwach, und mein Recherche-Instinkt erwachte schlagartig. Denn dieser Kommentar war in meinen Augen sogar eine Aufforderung, diesbezüglich Recherchen anzustellen. Dies begann ich denn auch zu tun, gemäss meinem Vorbild Urs Paul Engeler. Erst wird sauber recherchiert, dann kommen die knallharten Fakten auf den Tisch, respektive in meinen Blog.

In der Folge möchte ich euch, liebe Leserinnen und Leser, an meinen Recherche-Tätigkeiten teilhaben. Es geht schlicht und einfach um unser aller «flätthüntschsauft».


(Bildquelle: lautundspitz.ch)

Ich schrieb also folgende Email an die Schweizerische Markenregistrierung:

Können Sie mir Auskunft geben, ob der Begriff «flätthüntschsauft» bei Ihnen als Marke registriert wurde?

Der Hintergrund zu meiner Frage ist ein Blogeintrag meinerseits:
http://feldwaldwiesenblog.blueblog.ch/20131027

Ich vermutete in meinem Beitrag, dass «flätthüntschsauft» nicht als Marke registriert wurde.

Nun gab mir ein Kommentarschreiber (siehe ganz unten beim Beitrag) gestern dazu folgende Auskunft: «…die marke «flätthüntschsauft» ist im schweizerischen markenregister registriert und als marke geschützt.»

Nach diesem Kommentar wurde ich hellhörig, und suchte via Google ihre Email-Adresse raus. Können Sie mir, wie eingangs schon gefragt, darüber Auskunft geben? Auch, wer diese Marke bei Ihnen schützen liess?

Freundliche Grüsse
feldwaldwiesenblogger

Die Antwort folgte postwendend:

Sehr geehrter feldwaldwiesenblogger,

ja, dieser Begriff ist als Marke eingetragen von:

(…)

P.S.: Der Name ist der feldwaldwiesenblogger-Redaktion bekannt. Nennen wir ihn in der Folge Mister X.

Weil wir fast täglich solche Geschichten erleben, haben wir unseren Service für die Markenregistrierung gemacht. Denn durch einen rechtzeitigen Markenschutz können sich viele unangenehme Ereignisse vermeiden lassen.

Gerne beraten wir Sie für die Registrierung einer neuen Marke wie z.B. dem neuen Namen für das Fest.

Freundliche Grüsse
Francois Cochard
Markenexperte

Ich machte mir in der Folge ein paar Gedanken zu der Email von Herr Cochard, und verfasste relativ schnell eine neue an den netten und auskunftsfreudigen Herrn:

Sehr geehrter Cochard

Besten Dank für Ihre Informationen! Ich bin nicht darauf aus, eine reisserische Geschichte in meinen Blog zu stellen. Mich interessieren einfach die Fakten, und ob die auch stimmen resp. belegbar sind.

Deshalb habe ich weitere Fragen dazu. Dazu erst mal aber eine Erklärung.
Wie ich in meinem Blogbeitrag beschrieb, und vorgängig ein wenig im Internet recherchierte, habe ich folgendes dazu erfahren: «Unter Urheberrecht versteht man „immaterielle Eigentumsrechte“ an kreativen geistigen Schöpfungen.»

Demzufolge müsste «Flätthünschsauft» also eine kreative geistige Schöpfung von Mister X und seinen Kollegen sein. Ist es aber in meinen Augen überhaupt nicht. Denn wie ich weiter herausfand, hat meines Wissens vorgängig schon Kaplan Alois Gwerder den Begriff «Flätthünschsauft» erfunden, kreiert, was auch immer. Belegbar und nachlesbar unter folgendem Link.

Die Herren rund um Mister X haben viel mehr «geräubert» oder «geistiges Eigentum» von Kaplan Alois Gwerder (letztendlich natürlich vom Muotathalerdialekt) gestohlen, entwendet, was auch immer. Sie haben diesen Begriff genommen, und nicht selber «kreativ geistig geschöpft». Anschliessend haben sie ihn registrieren lassen und dann kräftig Profit daraus geschlagen.

Nun meine Fragen:
War dieses Vorgehen wirklich rechtens, resp. war das kein Diebstahl von geistigem Eigentum von Kaplan Alois Gwerder?
Haben Sie das bei der Markenregistrierung vorgängig geprüft?
Wenn nun solche unschönen Dinge an den Tag kommen, hat man dann auch die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, resp. kann man erreichen, dass der Begriff «Flätthünschsauft» bei Ihnen wieder aus der Markenregistrierung gestrichen wird?

Freundliche Grüsse
feldwaldwiesenblogger

Wieder postwendend kam eine Antwort von Herrn Cochard:

Guten Tag feldwaldwiesenblogger,

ich denke, hier liegt ein Missverständnis vor: wir sind eine Firma, die als Dienstleistung die Registrierung von Marken im Schweizerische Markenregister anbietet, das aber vom Institut für Geistiges Eigentum geführt wird. Ihre Fragen müssen Sie also an dieses Institut wenden. www.ige.ch

Was ich Ihnen aber sagen kann: Ihre Fragen sind durchausberechtigt und bergen juristisches Konfliktpotential. Beim Markenschutz gilt, „dä Gschnäller isch dä Gschwinder“. Was aber nicht heisst, dass die Person, welche eine Marke zum Schutz anmeldet, auch berechtigt ist, dies zu tun. Und das kann juristisch angefochten werden.

Freundliche Grüsse
Francois Cochard


(Bildquelle: partyguide.ch)

Voll im Recherchier-Fieber verfasste ich noch gleichen Tags eine Email an das Institut für Geistiges Eigentum:

Guten Tag

Wie Sie aus untenfolgendem Mailverkehr entnehmen können, hatte ich eine Anfrage betreffs Markenregistrierung von dem Begriff «flätthüntschsauft».
Herr Cochard von der Markenregistrierung.ch GmbH hat mich dann in seiner Antwort darauf hingewiesen, dass ich mich an Sie, an das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum, wenden soll.
Ich stelle Ihnen also die gleichen Fragen, welche ich Herrn Cochard bereits schon gestellt habe.

Zuerst mal: Ich bin ein Blogger, und habe ich mich kritisch in einem Beitrag zur Namensgebung «flätthüntschsauft» geäussert:
http://feldwaldwiesenblog.blueblog.ch/20131027

Ich bin nicht darauf aus, eine reisserische Geschichte in meinen Blog zu stellen. Mich interessieren einfach die Fakten, und ob die auch stimmen resp. belegbar sind.

Deshalb habe ich Fragen dazu. Dazu erst mal aber eine Erklärung.
Wie ich in meinem Blogbeitrag beschrieb, und vorgängig ein wenig im Internet recherchierte, habe ich folgendes dazu erfahren: «Unter Urheberrecht versteht man „immaterielle Eigentumsrechte“ an kreativen geistigen Schöpfungen.»

Demzufolge müsste «Flätthünschsauft» also eine kreative geistige Schöpfung von Mister X (siehe weiter unten, wo Herr Cochard mir mitteilte, wer «flätthüntschsauft» hat schützen lassen) und seinen Kollegen sein. Ist es aber in meinen Augen überhaupt nicht. Denn wie ich weiter herausfand, hat meines Wissens vorgängig schon Kaplan Alois Gwerder den Begriff «Flätthünschsauft» erfunden, kreiert, was auch immer. Belegbar und nachlesbar unter folgendem Link.

Die Herren rund um Mister X haben viel mehr «geräubert» oder «geistiges Eigentum» von Kaplan Alois Gwerder (letztendlich natürlich vom Muotathalerdialekt) gestohlen, entwendet, was auch immer. Sie haben diesen Begriff genommen, und nicht selber «kreativ geistig geschöpft». Anschliessend haben sie ihn registrieren lassen und dann kräftig Profit daraus geschlagen.
Die besagten Herren haben «flätthüntschsauft» übrigens für ein mehrmals stattfindendes Barfest im Muotathal verwendet. Das OK rund um den Namensschützer Mister X ist nun zurückgetreten, und verbot dem neuen OK, welche jetzt das zukünftige Barfest im Muotathal organisiert, weiterhin «flätthüntschsauft» zu verwenden.

Nun meine Fragen:
War dieses Vorgehen wirklich rechtens, resp. war das kein Diebstahl von geistigem Eigentum von Kaplan Alois Gwerder?
Haben die Herren um Mister X das bei der Markenregistrierung oder bei Ihnen, dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, vorgängig prüfen lassen?
Wenn nun solche unschönen Dinge an den Tag kommen, hat man dann auch die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, resp. kann man erreichen, dass der Begriff «Flätthünschsauft» wieder aus der Markenregistrierung gestrichen wird?

Freundliche Grüsse
feldwaldwiesenblogger

Dies ist jetzt der aktuelle Stand, heute Donnerstag 31. Oktober. Vom Institut für Geistiges Eigentum habe ich leider noch keine Antwort erhalten. Entweder sind sie dort schon im Winterschlaf oder aber meine Fragen haben sie total überfordert.
Wie auch immer: Hinter der Namensgebung «flätthüntschsauft» und deren Registrierung steckt einige Brisanz. Ich hoffe doch schwer, dass ich von dem Institut noch elektronische Post erhalten werde. Sobald ich mehr weiss, lasse ich euch, liebe Leserinnen(und aussen), natürlich wieder daran teilhaben.

feldwaldwiesenblogger

Ein Gedanke zu “Meine Recherchen zu «flätthüntschsauft»

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.