Wie geht es nun weiter mit dem Schwingsport? Gespräch mit ESV-Obmann Markus Lauener

Text: feldwaldwiesenblogger

Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch den Fahrplan für die Öffnung aus dem Corona-Lockdown bekanntgegeben. So treten verschiedene Lockerungen am kommenden Montag, 1. März in Kraft. Schwingen ist ab dann nicht mehr nur für Jugendliche bis 16 Jahre möglich, sondern auch für junge Erwachsene bis 20 Jahre (Jahrgang 2001 und jünger). «Ein Licht am Ende des Tunnels!» beschrieb Markus Lauener, der Obmann des Eidgenössischen Schwingerverbandes (ESV) gestern die Situation in der Schwingerzeitung SCHLUSSGANG. Wettkämpfe für den Nachwuchs sind zudem ab dem 1. März wieder erlaubt. Wie der SCHLUSSGANG weiter schreibt, ist Bewegung in die Schwingerschweiz gekommen. So wird geprüft, Jungschwingertage durchzuführen und diese mit einer Startgelegenheit für die jungen Aktiven zu ergänzen. Die älteren Aktivschwinger müssen leider noch warten.

Wann dürfen aber die älteren Aktiven wieder trainieren? Ab wann könnten auch für diese wieder Schwingfeste möglich sein? Was sollen die Organisatoren von den Mai-Kranzfesten und der Bergkranzfeste planen? Darf man 2021 mit einem Live-Stream von allen Kranzschwingfesten rechnen? Und: Verhält sich der ESV und die Teilverbände mutlos gegenüber der Politik? Diese und andere Fragen möchte ich heute bei einem Gespräch mit Markus Lauener, dem Obmann des Eidgenössischen Schwingerverbandes, klären.


ESV-Obmann Markus Lauener wird derzeit mit verschiedensten Fragen zur Corona-Pandemie konfrontiert
Bild: esv.ch

Die Bundesratsbeschlüsse vom Mittwoch enthielten auch Positives für den Schwingsport: So dürfen neu alle Schwinger mit Jahrgang 2001 und jünger wieder im Sägemehl trainieren und an Wettkämpfen antreten. Wann dürfen die älteren Aktivschwinger wieder schwingen?
«Das wissen wir nicht und können wir im Moment noch nicht sagen. Aus der Perspektive der Lockerungen gibt es Anzeichen, dass dies spätestens am 1. Mai der Fall sein könnte. Bis dann sollte das Ausüben des Breitensportes inklusive der Kampfsportarten wieder möglich sein. Aber: Alles was früher ist, wäre natürlich gut.»

Ab dem 1. März sind prinzipiell Schwingfeste für die oben erwähnten Jungschwinger und jungen Aktiven wieder möglich. Wann dürfte dies für die älteren Aktiven wieder der Fall sein?
«Theoretisch ab dem 1. Mai. Wenn dann das Schwingtraining erlaubt ist, wird das auch für die Wettkämpfe gelten. Mit dem Aktivenrat wurde eine Vorlaufzeit von vier Wochen vereinbart. Unter Umständen könnten ab anfangs Mai Klubschwingfeste stattfinden. Je nachdem wären Kranzschwingfeste demnach ab Juni möglich. Denn die Aktiven brauchen rund einen Monat Zeit, um sich auf die Ernstkämpfe vorzubereiten.»

Was rätst du den Organisatoren von den Kranzschwingfesten, welche im Monat Mai terminiert sind? Verschieben oder noch abwarten?
«Die Organisatoren sollen sich selber eine Deadline setzen und solange wie möglich zuwarten. Realistisch gesehen wird die Durchführung der Mai-Kranzfeste aber eher schwierig werden. Das Ganze hängt davon ab, ab wann die Aktiven wieder ins Sägemehl zurückkehren können. Sollte dies der Bundesrat ab dem 1. April erlauben, dann können Kranzfeste auch im Monat Mai stattfinden.»

Da höchst wahrscheinlich vorerst entweder keine oder nur eine beschränkte Anzahl Zuschauer erlaubt sein werden: Denkt man daran, dass von allen Kranzfesten ein Live-Stream erhältlich sein wird? Allenfalls gegen Bezahlung?
«Wie bereits geplant, überträgt das Schweizer Fernsehen (SRF) alle Bergkranz- und Teilverbandsfeste. Die Firma Upstream Media AG ist daran, eine einheitliche Lösung zu finden, damit sie von sämtlichen Kantonal- und Gauverbands-Schwingfesten Bildmaterial liefern können. Upstream Media AG hat in der Vergangenheit auch schon Live-Streams von einigen Kranzfesten übertragen. Diese Übertragungen waren für die Schwingerfreunde kostenlos. Wir gehen davon aus, dass das so auch in Zukunft sein wird. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn Zuschauer, wenn auch nur in beschränkter Zahl, an Schwingfesten zugelassen sein werden.»

Der Stoos-Schwinget kann wegen den Platzverhältnissen nicht vor Ort stattfinden. Werden die übrigen Bergkranzfeste auch «zügeln» müssen?
«Das ist eine schwierige Frage. Der Entscheid liegt bei den einzelnen Organisations-Komitees (OK’s). Sie müssen aufgrund der Vorschriften, welche dann herrschen, entscheiden, ob sie am Standort festhalten oder wie der Stoos-Schwinget zügeln. Hinzu kommt: Die Voraussetzungen und die Platzverhältnisse sind auf dem Stoos und auf der Rigi nicht die gleichen, wie auf der Schwägalp oder am Schwarzsee.»

Sollen die Schwingfeste generell auf gemeinsamen Standorten ausgetragen werden, um Synergien betreffs der Schutzmassnahmen zu nützen?
«Das ist sicher ein Vorteil. So würde ein Schutzkonzept reichen, und hinsichtlich der Kosten gereicht dies sicher auch zum Vorteil. Die verschiedenen OK’s müssen für sich selber entscheiden, ob sie an einem Standort mehrere Schwingfeste austragen möchten. So könnten sie gemeinsam die gleiche Infrastruktur nutzen. Es ist aber auch verständlich, wenn die Organisatoren ihr Kranzfest an ihrem Ort organisieren möchten.»


Das Schwyzer Kantonale anno 2014 in Muotathal: Ob das diesjährige Schwyzer Kantonale am 9. Mai in Muotathal stattfinden kann, steht noch in den Sternen
Bild: radiocentral.ch

Was meinen das BASPO und Swiss Olympic: Reicht das vom ESV erarbeitete Schutzkonzept für die Schwingfeste?
«Das ist vom BASPO so genehmigt worden. Es ist schwierig, ein Grobkonzept für die ganze Schweiz zu erstellen, wie man jetzt beim Skiterrassen-Streit gesehen hat. Das Konzept muss zudem je nach den Auflagen des Kantons und der Gemeinden angepasst werden. Aber: Im Grossen und Ganzen ist unser Schutzkonzept eine gute Basis für die einzelnen Schwingfeste.»

Nach dem ESV-Bekenntnis zum Breitensport: Sind nun alle zufrieden?
«Es ist im Leben ganz allgemein schwierig, alle zufrieden zu stellen. Wir haben diesen Entscheid gemeinsam gefällt. Natürlich, gewisse Gruppierungen hätten die Öffnung begrüsst und möchten lieber heute als morgen wieder trainieren. Es ist uns klar, dass da verschiedene Interessen vorhanden sind. Wir vom Zentralvorstand schauen aber jeden Tag, dass möglichst bald wieder trainiert werden kann und alle zufrieden sind. Und: Das Schwingen ist als Ganzes so populär. Dazu gehören die Spitzenschwinger, die breite Basis und die Funktionäre.»

Gestern konnte man in einem Leserbrief folgendes lesen: «Bemerkenswert ist, wie mutlos ESV und Teilverbände sich gegenüber der Politik verhalten. Es wäre dringend angebracht, klar Stellung zum Schutz des Schwingens zu beziehen.» Wie entgegnest du dieser Kritik?
«Was heisst mutlos? Uns sind die Hände gebunden. Aber: Wir sind im ständigen Austausch mit dem BASPO und Swiss Olympic. Es gilt nun mal, dass der Breitensport und der Kampfsport momentan nicht erlaubt sind. Da können wir vom ESV die Trainings nicht einfach zulassen. Der Brief von Schwingerkönig Christian Stucki an die Sportministerin Viola Amherd konnte da auch nichts bewirken. Mit dem Status Leistungssport wären Trainings wieder möglich. Swiss Olympic erteilt uns aber nur für eine beschränkte Anzahl Schwinger die Erlaubnis. Das sind die Vorgaben des BAG’s und wir haben unsere Möglichkeiten ausgeschöpft. Der Spielraum ist da leider nicht sehr gross.»

Sollte wider Erwarten nochmals eine Corona-Welle das Schwingen zum Erliegen bringen: Würde man nochmals darüber nachdenken, den Schwingsport doch für einige Schwinger zu öffnen?
«Dieses Szenario besteht. Bevor gar nichts mehr geht, würden wir das nochmals prüfen. Träte dieser Fall ein, käme das nochmals auf den Tisch und wir würden nochmals darüber diskutieren. Das Konzept ist vorhanden. Das wäre dann quasi ein Notfallszenario: Gewisse Schwinger dürften trainieren, und könnten an gewissen Schwingertagen antreten.»

Ist die Corona-Impfung für den ESV auch ein Thema, und zwar in Bezug auf die Teilnahme an Schwingfesten: Ohne Impfung kein Start für die Athleten?
«Wir haben schon darüber diskutiert. Wenn das soweit käme, müsste man nochmals darüber sprechen. Es ist aber im Moment kein Thema.»

Was könnte eine Corona-Impfung dereinst für die Zuschauer bedeuten: Als Geimpfter hat man uneingeschränkt Zutritt? Als Ungeimpfter muss man Maske tragen?
«Das sind Sachen, die nicht wir bestimmen. Wenn das eintreten sollte, käme das von ganz oben herab, sprich vom Bund und vom BAG. Wenn solche Bestimmungen kämen, müssten wir uns damit befassen. Maske tragen an einem Schwingfest ist sicher vorstellbar. Aber ein Impfzwang oder eine Impfpflicht für die Zuschauer ist heikel.»

feldwaldwiesenblogger

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.