„Dr Täfäli-Buäb“ beantwortet Fragen zur Abgeordnetenversammlung des Eidgenössischen Schwingerverbandes

Am vorletzten Wochenende fand in St. Gallen die Abgeordnetenversammlung (AV) des Eidgenössischen Schwingerverbandes (ESV) statt. In der Tagespresse fand ich von dieser Versammlung nichts vor. Im Online-Teil des SCHLUSSGANG’s wurden zwei Berichte und einer bei schwingenonline.ch dazu aufgeschaltet. Trotzdem habe ich im Nachgang zu dieser Versammlung und deren getroffenen Entscheidungen brennende Fragen. Für solche Fälle habe ich seit Anfang Jahr niemand geringeres als den „Täfäli-Buäb“. Dieser beantwortete mir schon am 4. Januar wichtige Fragen: „Dr Täfäli-Buäb“ beantwortet Fragen zur Neuregelung der Teilnahme an Kranz- und Rangschwingfesten ausserhalb des eigenen Teilverbandes.

Täfäli-Bueb_Bild
Dr Täfälibuäb weiss Rat
Bildquelle: unbekannt

Welche wichtigen Anträge wurden an der Abgeordnetenversammlung (AV) des Eidgenössischen Schwingerverbandes (ESV) angenommen?
Die Nordost- und Innerschweizer stellten je zwei Anträge, wobei die Nordostschweizer ihren ersten Antrag zugunsten des zweiten Antrages der Innerschweizer zurückzogen.
Die Nordostschweizer forderten beim ersten Antrag, dass jeder Schwingklub oder Sektion viermal an einem Schwingfest ohne Kranzabgabe ausserhalb seines Teilverbandes teilnehmen darf.
Bei ihrem ersten Antrag forderten die Innerschweizer für geografisch direkt benachbarte Klubs einen Sonderstatus, der das Gästekontingent nicht belastet. Für diesen Antrag setzten sich speziell die Schwingklubs March-Höfe und Einsiedeln ein, welche oft an Wettkämpfe in der benachbarten Nordostschweiz (Glarus, St. Gallen, Zürich) eingeladen werden.
Beim zweiten Antrag der Innerschweizer („Schwingfeste ohne Kranzabgabe“) beantragte der ISV, dass die sechs Schwingfeste, die bei Einladungsbegehren bislang einen Sonderstatuts genossen (Allweg-Schwinget, Berchtold-Schwinget, Herbstschwinget Siebnen, Frühjahrsschwinget Pfäffikon, Niklaus-Schwinget und Olma-Schwinget) diesen behalten zu dürfen. Die Nordostschweizer unterstützten dabei die Innerschweizer. Eher überraschend fanden alle drei Anträge Zustimmung.

Was bedeutet das in Zukunft für die Gästeregelungen an Schwingfesten?
Status quo. Der Eidgenössische Schwingerverband muss seine im Juli 2015 veröffentlichten neuen Richtlinien den AV-Beschlüssen der Versammlung anpassen. Das heisst auch, dass die sechs erwähnten Feste weiterhin einen Sonderstatus geniessen.

Für die grosse Zahl der anderen Rangschwingfeste gilt aber weiterhin die neue Regelung, welche seit anfangs Jahr in Kraft ist? Wie sieht die nochmals aus?
Grundsätzlich sollen Schwingfeste ohne Kranzabgabe dazu dienen, freundschaftliche Beziehungen zwischen den Klubs aufzubauen. Darauf basierend können später Gästegesuche an Kranzfeste gestellt werden. Schwinger, welche nicht mindestens vier Schwingfeste ohne Kranzabgabe bestreiten, dürfen im Folgejahr ausserhalb des eigenen Teilverbandes an keinem Kranzschwingfest teilnehmen.
Jeder Schwingklub darf an sein eigenes Schwingfest maximal 20 Schwinger, welche aus höchstens zwei Schwingklubs oder Sektionen stammen, einladen. Kann der eingeladene Schwingklub oder Sektion diese Anzahl Schwinger nicht stellen, darf mit Schwingern aus Schwingklubs oder Sektionen desselben Kantonal- oder Gauverbandes aufgefüllt werden. In Ausnahmefällen kann der ZV für Schwingfest-Jubiläen eine spezielle Bewilligung erteilen.

Die angenommenen Anträge an der AV stellen sich gegen Änderungsabsichten des Zentralvorstandes (ZV) vom ESV. Rumort es in den Teilverbänden?
Sicherlich waren am Samstagabend nicht alle glücklich. Vor allem die Berner und Südwestschweizer standen hinter Samuel Fellers Absichten. Doch der Eidgenössische Technische Leiter gab zu verstehen, dass die AV demokratisch entschieden habe und der Zentralvorstand den Entscheid der AV akzeptiert sowie umsetzen wird.

AV in St. Gallen
AV im Athletikzentrum in St. Gallen
Bildquelle: schaererphotographs.ch

War der Zentralvorstand vom ESV nach der Abgeordnetenversammlung dennoch zufrieden?
ESV-Obmann Paul Vogel erklärte noch am Samstagabend, als die Anträge behandelt waren, dass dies ein demokratischer Entscheid gewesen sei, den man nun gemeinsam umsetzen werde. Das oberste Organ hat entschieden – der ZV hat die Abstimmung sportlich hingenommen.

An der AV wurden zudem neue Statuten angenommen. Welches sind dabei die grössten Veränderungen?
Eine Anpassung der Statuten war notwendig, weil letztes Jahr der Beitritt zu Swiss Olympic (Dachorganisation der Schweizer Sportverbände) beschlossen wurde. Die gute Vorarbeit in der Statutenkommission führte dazu, dass es in St. Gallen bei diesem Thema zügig voran ging. Die neuen Statuten treten sofort in Kraft. Der Glarner Verband wollte ferner in den Statuten verankern, dass das Eidgenössische Schwingfest neu fünf, statt wie bis anhin vier Jahre, zum Voraus vergeben wird. Sie scheiterten jedoch mit diesem Änderungsvorschlag deutlich.

Gab es an der AV noch weitere richtungsweisende Entscheidungen? Welche?
2020 wird der Eidgenössische Schwingerverband 125-jährig. Dazu sind ein Jubiläumsanlass, eine Jubiläumsschrift und eine Feier geplant. Weil 2020 der nächste Kilchberger Schwinget anstehen würde, hat man diesen um ein Jahr auf 2021 verschoben. Somit finden 2021 mit dem Kilchberger Schwinget und dem Eidgenössischen Nachwuchsschwingertag (ENST) zwei eidgenössische Anlässe statt. Für das Jubiläumsschwingfest 2020 können sich alle Verbände bewerben. An der AV 2017 will der ZV das Fest vergeben.

Nach der Abgeordnetenversammlung, welche immer am ersten März-Wochenende stattfindet, geht es jeweils nicht mehr lange bis zum Beginn der eigentlichen Schwing-Saison. „Dr Täfäli-Buäb“ konnte mir glücklicherweise schon zum zweiten Mal wichtige Fragen rund um unseren Schwingsport beantworten. So kann ich gut vorbereitet die neue Saison als Zuschauer in Angriff nehmen. Bei dieser hoffe ich, dass nun die oben abgehandelte Theorie in geregelte Bahnen verläuft, und der Schwingsport auf den Sägemehlringen reibungslos ablaufen kann.
Täfäli-Buäb, vielen Dank für deine wertvollen Antworten. Bei Gelegenheit kriegst du als Vergelt’s Gott eine Cola und eine Portion Pommes.

feldwaldwiesenblogger

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