Verbandsgründung des Eidgenössischen Schwingerverbandes

Text: feldwaldwiesenblogger / Quelle: 100 Jahre Eidgenössischer Schwingerverband (1895 – 1995)

2018 neigt sich langsam dem Ende zu. Nebst vielen stimmungsvollen Schwingfesten wurden auch verschiedene Jubiläen gefeiert. Zu erwähnen sind dabei in erster Linie die Feierlichkeiten des Innerschweizerischen und des Nordostschweizerischen Schwingerverbandes. Beide Teilverbände wurden in diesem Jahr 125 Jahre jung. Aber auch die beiden Berner Gauverbände Oberländischer und Mittelländischer Schwingerverband wurden 1893 gegründet und konnten 2018 den gleichen runden Geburtstag feiern.

Die Verbandsgründung des Eidgenössischen Schwingerverbandes (ESV) war anno 1895. Die entsprechenden Feierlichkeiten samt Jubiläumsschwingfest sind für 2020 geplant. Im folgenden Beitrag wird ersichtlich, dass erstens ein Eidgenössiches Schwing- und Älplerfest als Startschuss von regionalen Verbandsgründungen gilt. Und zweitens die Gründungen der bereits erwähnten Teilverbände und der Unterverbände als Grundlage für die Gründung des Dachverbandes, des ESV, bildeten.


Bereits vor der Verbandsgründung fanden Eidgenössiche Schwing- und Älplerfeste statt

1889: Aufruf zur Gründung von regionalen Schwingerverbänden
Wohl als Folge des Aufrufes der Organisatoren des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes vom 14. Juli 1889 in Zürich zur Gründung von regionalen Schwingerverbänden, wurden im Jahre 1890 der Obwaldner Schwingerverband, 1893 der Zentralschweizerische Schwingerverein (ab 1906 Innerschweizer Schwingerverband) und der Nordostschweizerische Schwingerverband, sowie im gleichen Jahr der Berner Mittelländische und der Berner Oberländische Schwingerverband gegründet. Diese Zusammenschlüsse bildeten eine aussichtsreiche Grundlage zur Gründung eines Dachverbandes.

Fritz Flück wurde zum ersten Obmann bestimmt
Bereits am 11. März 1895 tagten im Café Born in Bern von der bestellten Kommission 6 Mitglieder, um die von J. J. Müller entworfenen Statuten durchzuberaten und in Kraft zu setzen. Von den an der Sitzung verhinderten Mitgliedern lagen schriftliche Zustimmungserklärungen vor. An der gleichen Sitzung wurde die Konstituierung der Vorsteherschaft (heute Zentralvorstand) vorgenommen und Fritz Flück als deren ersten Obmann, J. J. Müller als Schriftführer und Josef Bürgi, Arth, als Säckelmeister bestimmt. Die statutarischen Bestimmungen sind in 6 Artikeln zusammengefasst worden.

Als Gründungsjahr des Eidgenössichen Schwingerverbandes gilt das Jahr 1895
In Artikel 3 wurde festgelegt, dass die oberste Gewalt in den Händen der Hauptversammlung (Schwingerversammlung) liege, die jeweils im Anschluss an die Eidgenössischen Schwingfeste zu tagen habe. Im gleichen Jahr schon fand am 18. August in Biel unter der neuen Ordnung des Verbandes das erste Eidgenössische Schwing- und Älplerfest statt. Die anschliessende Hauptversammlung, unter der Leitung von Obmann Rück, genehmigte anstandslos den Statutenentwurf, sowie alle bisher gefassten Beschlüsse. Damit waren die gesetzlichen Grundlagen geschaffen und die Gründung des Eidgenössischen Schwingerverbandes (ESV) vollzogen. Als Gründungsjahr gilt deshalb das Jahr 1895.


Hauptinitiant für die Verbandsgründung war Dr. Erwin Zschokke

Dem ESV gehörten zu Beginn 6 Unterverbände an
Dem neu gegründeten Verband gehörten folgende Unterverbände an:
Emmtentalischer Schwingerverband
Oberländischer Schwingerverband
Mittelländischer Schwingerverband
Berner Turnerschwinger-Verband
Nordostschweizerischer Schwingerverband
Schwingervereinigung der Urschweiz
Hornussergesellschaft Heimiswil
Diese Vereinigungen sind als Gründungsverbände und die nachfolgend verzeichneten Mitglieder der ersten, von der Schwingerversammlung in Biel bestätigten Vorsteherschaft, als die eigentlichen Gründer zu betrachten. Als Hauptinitiant muss zweifellos der Zürcher Professor Dr. Erwin Zschokke bezeichnet werden.
Die erste Vorsteherschaft setzte sich wie folgt zusammen: Fritz Rück, Burgdorf, Obmann; J. J. Müller, Zürich, Schriftführer; Josef Bürgi, Arth, Säckelmeister; Nationalrat Berger, Langnau; Samuel Salzmann, Trub; Hans Michel, Brienz; Karl Dubach, Diemtigen; Johann Trösch, Wimmis; J. Schär, Bern; E. Mäder, Bern; A. Hopfengärtner, Biel; G. Capitaine, Pruntrut; A. Schärli, Luzern; Gaud, Montreux; Prof. Dr. E. Zschokke, Zürich.

Verfechter der alten Sitten und Gebräuche unter einem Dach
Artikel 1 der in Biel genehmigten Statuten bestimmt: «Der Eidgenössische Schwingerverband bezweckt die Hebung und Verbreitung des Schwingerwesens und verbindet damit die Erhaltung, Pflege und Förderung der volkstümlichen Übungen und Spiele».
Offenbar wollte man alle Verfechter der alten Sitten und Gebräuche unter einem Dach vereinigen. Nur so kann man sich die Aufnahme der Hornussergesellschaft Heimiswil in den Eidgenössischen Schwingerverband von der ersten Stunde an erklären. Wohl nicht zuletzt auch als Folge der gemeinsam durchgeführten, volkstümlichen Spiele an den Unspunnen- und Eidgenössischen Schwingfesten.

feldwaldwiesenblogger

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.