Regeländerungen im Innerschweizer Verbandsgebiet – Schwingexperte René Schelbert gibt Auskunft

Text und Foto: feldwaldwiesenblogger

Wir erinnern uns, dass auf die Saison 2016 hin neue Richtlinien in Kraft traten: „Schwinger, welche nicht mindestens vier Schwingfeste ohne Kranzabgabe bestreiten, dürfen im Folgejahr ausserhalb des eigenen Teilverbandes an keinem Kranzschwingfest teilnehmen. Jeder Schwingklub darf an sein eigenes Schwingfest maximal 20 Schwinger, welche aus höchstens zwei Schwingklubs oder Sektionen stammen, einladen. Kann der eingeladene Schwingklub oder Sektion diese Anzahl Schwinger nicht stellen, darf mit Schwingern aus Schwingklubs oder Sektionen desselben Kantonal- oder Gauverbandes aufgefüllt werden. In Ausnahmefällen kann der Zentralvorstand für Schwingfest-Jubiläen eine spezielle Bewilligung erteilen.“

Keine Regeln ohne Ausnahmen. So wurden anfangs März 2016 an der Abgeordnetenversammlung (AV) des Eidgenössischen Schwingerverbandes (ESV) drei Anträge angenommen. Nämlich: Die Nordostschweizer forderten, dass jeder Schwingklub oder Sektion viermal an einem Schwingfest ohne Kranzabgabe ausserhalb seines Teilverbandes teilnehmen darf. Die Innerschweizer forderten weiter für geografisch direkt benachbarte Klubs einen Sonderstatus, der das Gästekontingent nicht belastet. Und: Bei einem gemeinsamen Antrag der Innerschweizer und Nordostschweizer („Schwingfeste ohne Kranzabgabe“) forderten sie, dass die sechs Schwingfeste, die bei Einladungsbegehren bislang einen Sonderstatuts genossen (Allweg-Schwinget, Berchtold-Schwinget, Herbstschwinget Siebnen, Frühjahrsschwinget Pfäffikon, Niklaus-Schwinget und Olma-Schwinget) diesen weiterhin behalten dürfen.

Auf die Saison 2017 hin werden auch einige Regeländerungen in Kraft treten. Um welche es sich dabei im Detail handelt und was für Auswirkungen diese nach sich ziehen, erklärte mir René Schelbert, ein ausgewiesener Schwingexperte.
René ist Präsident vom Schwingklub Muotathal, Vorstandsmitglied im Schwyzer Kantonalverband und seit dem 4. Februar auch im Innerschweizer Schwingerverband. Im Schwyzer Kantonal-Vorstand nimmt der ehemalige Schwinger als Vertreter vom Schwingklub Muotathal und als Vertreter vom ISV-Vorstand Einsitz. Im ISV-Vorstand versieht René künftig das Amt des Sekretärs.

rene-schelbert
Schwingexperte René Schelbert

Was für Regeländerungen erwarten uns Schwingerfreunde auf diese Saison hin?
Im Verbandsgebiet der Innerschweizer tritt eine neue Beschickung bei den Kantonalen Schwingfesten in Kraft. Auf ESV-Stufe gibt es keine nennenswerten Neuerungen.

Wie sehen diese Neuerungen konkret aus?
Bisher bestand aus Tradition bei den Kantonalen Schwingfesten eine gegenseitige Verbindung mit den Schwyzern und den Zugern, sowie den Ob-/Nidwaldnern und den Urnern. Die Luzerner standen im Prinzip alleine da und konnten nicht so viele Schwinger wie die anderen Kantonalverbände an ein zweites Innerschweizer Kantonales schicken.
Auf 2017 hin wurde ein Verteiler anhand der Schwingerzahlen von 2016 gemacht. Den Verteiler nahm übrigens die Technische Kommission des Innerschweizerischen Schwingerverbandes (ISV-TK) im letzten Herbst vor. Beim Schwyzer und dem Luzerner Kantonalen werden 2017 je 240 Schwinger antreten. Am Ob-/Nidwaldner, Urner und am Zuger je 200.

Der angesprochene Verteiler wurde folgendermassen ermittelt: Dazu ziehen wir als Beispiel das Schwyzer Kantonale heran. Auf Basis der 130 angetretenen Schwyzer Aktiven 2016 am eigenen Kantonalen ergibt sich so eine Differenz zu den 240 antretenden Schwingern für 2017. Diese Differenz von 110 Schwingern wird anteilsmässig auf die anderen Kantonalverbände verteilt. Der Verteilschlüssel für die Beschickung basiert ebenfalls auf den 2016er-Zahlen der angetretenen Schwinger bei den eigenen Kantonalen.

Um beim Schwyzer Kantonalen zu bleiben: Die sogenannte Verbindung zu den Zugern fällt in Zukunft weg, die Teilnahme wurde für alle Kantonalverbände geöffnet. Die anderen Kantone schicken laut Verteiler also nun 110 Schwinger. Im Detail sind dies 37 Luzerner, 35 Ob-/Nidwaldner, 22 Zuger und 16 Urner. Von diesen Schwingern dürfen maximal 45 Prozent Kranzschwinger sein, der Rest sind Nichtkranzer.

Für die Schwinger hat dies folgende Auswirkungen: Jeder Schwinger kann nebst seinem eigenen Kantonalen maximal an zwei auswärtigen Kantonalen im ISV-Gebiet antreten. Wenn ein Schwinger ein auswärtiges Kantonales im ISV-Gebiet besuchen will, muss er im Vorjahr mindestens vier Rangschwingfeste im ISV-Gebiet besucht haben. Über Ausnahmen entscheidet die ISV-TK.
Wenn ein Schwyzer Schwinger beispielsweise 2017 und 2018 zweimal hintereinander am Urner Kantonalen antritt, darf er 2019 an jenem nicht antreten.
Die Schwinger können in erster Linie auswählen, wo sie antreten wollen. Der Kantonal Technische Leiter segnet das im Verlauf vom März ab.

Betreffs Einteilung gibt es auch eine Änderung: Neu stellt der durchführende Kantonalverband den Obmann plus zwei Einteilungsmitglieder. Dazu stellt jeder andere Kantonalverband je ein Einteilungsmitglied.

Die Kampfrichter-Beschickung sieht in Zukunft so aus: Der durchführende Kantonalverband stellt bei jedem Schwingplatz einen eigenen Kampfrichter. Die restlichen Kampfrichter werden gemäss Schwingerzahl aus den anderen Kantonalverbänden aufgeteilt.

Von 2017 bis 2019 läuft mit diesen Neuerungen eine Versuchsphase. Wenn dieses Jahr das letzte Kantonale stattgefunden hat, wird eine Standortbestimmung durchgeführt. Allenfalls werden Anpassungen vorgenommen. Das Ziel ist, dies 2020 so weiterzuführen.

Wann wurden diese Regeländerungen beschlossen? Einstimmig?
Die Regeländerungen wurden 2016 an den Delegiertenversammlungen der einzelnen Kantonalverbände beschlossen. Jeder Kantonalverband musste dafür sein. Aber es gab nicht überall einstimmige Ergebnisse. Die Abstimmung fand als Gesamtpaket statt.
Zusätzlich fand letztes Jahr eine detaillierte Ausarbeitung der Regeländerungen durch die ISV-TK statt. Sie wurden dazu beauftragt.

Gaben diese Regeländerungen im Vorfeld zu reden?
Ja, das gaben sie. Die Einteilung gab vor allem im Schwyzerverband zu reden. Konnte doch bisher jeder Schwyzer Klub einen Einteiler am Schwyzer Kantonalen stellen. Aber man konnte sich schlussendlich einigen.

Betreffen diese Neuerungen auch die Jungschwinger?
Nein, dies hat keine Auswirkungen auf die Jungschwinger.

Gibt es auch bei den Jungschwingern Regeländerungen im Hinblick auf die neue Saison?
Nein, hier bleibt alles soweit beim Alten.

Wer ist eigentlich zuständig für die Regeländerungen?
Für diese ist die ISV-TK, zusammen mit dem ISV-Vorstand, verantwortlich.

Wer beschliesst die Regeländerungen?
Die Vorschläge kamen, wie erwähnt, von der ISV-TK. Die Regeländerungen wurden erst an den Klub-Generalversammlungen unterbreitet. Im zweiten Schritt erfolgte dies bei den Delegiertenversammlungen der einzelnen Kantonalverbände, wo es nebst der Information und Diskussion zu den Abstimmungen kam.

Hast du in deinen Funktionen und Ämtern bei Regeländerungen auch ein Mitspracherecht?
Ich war bei der Ausarbeitung der Regeländerungen zu einem kleinen Teil involviert. Als Vorstandsmitglied des Schwyzer Kantonalen Schwingerverbandes habe ich ein Stimmrecht.

Ich bedanke mich bei René für die ausführlichen Schilderungen. Mit diesen Regeländerungen werden wir Schwingerfreunde, vor allem aber die Schwinger und Funktionäre, schon bald an den Kantonalen Schwingfesten in der Innerschweiz konfrontiert.

feldwaldwiesenblogger

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.